Hier halten wir Sie über alle wichtigen Updates, die uns als Tourismusbranche in Cuxhaven betreffen, auf dem Laufenden.
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Update vom 08. Januar 2021
Auch im neuen Jahr lässt der Lockdown uns nicht los; er wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Wirtschaftsminister Althusmann geht davon aus, dass im 1. Quartal mit einer großen Insolvenzwelle zu rechnen ist. Deshalb hat das Land beim Bund massiv dafür geworben, die Abschlagszahlungen der Hilfen für Unternehmen deutlich anzuheben. Allerdings wird es bei den Auszahlungen der Überbrückungshilfen nach seiner Einschätzung zu Verzögerungen kommen. «Ich hoffe persönlich sehr, dass die sogenannte Überbrückungshilfe Teil 3 auch dem Einzelhandel entsprechend unter die Arme greifen wird», sagte Althusmann. Er hoffe zudem, dass bisher nicht ausgeschüttete Gelder aus der Überbrückungshilfe 2 übertragen werden könnten.
Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen bleiben bestehen und in Erweiterung der bisherigen Beschlüsse gelten folgende Anordnungen ab kommenden Montag:
Update vom 13. Dezember 2020
Vor dem Hintergrund der ernsten Lage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder heute in einer Telefonkonferenz drastische Beschränkungen des öffentlichen Lebens bereits ab kommenden Mittwoch, den 16.12.2020, beschlossen.
Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen! "Wir sind zu diesem Handeln gezwungen und handeln jetzt auch", so Kanzlerin Merkel.
Die ansonsten bestehenden Beschlüsse der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die bisher nur bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Den vollständigen Beschluss der Telefonkonferenz lesen Sie hier.
Die nun beschlossenen Maßnahmen führen weiter dazu, dass bestimmte Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Sobald hierzu weitere Details vorliegen, werden wir Sie informieren.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Update vom 13. November 2020
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet eine weitere zügige und zentrale Unterstützung für Unternehmen,
Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen sind und zwar in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge
hierzu können voraussichtlich ab dem 25. November gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden zunächst Abschlagszahlungen
erfolgen.
Das Verfahren umfasst folgende Punkte:
Nach der Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wird das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen parallel finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die
Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Mit dem KfW-Schnellkredit werden Selbstständige und Unternehmen jetzt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gefördert.
Diese Anpassung ermöglicht auch Kleinstunternehmen mit einer Mitarbeiterzahl kleiner als 10 Beschäftigte, diesen zu beantragen. Sie müssen keine Sicherheiten stellen, wie es sonst bei Krediten
üblich ist. Mit dem KfW-Schnellkredit wird alles gefördert, was für eine unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen genauso alle laufenden Kosten, wie auch neue Investitionen.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Beantragung:
Erleichterte Zugangsvoraussetzungen:
Kreditvolumen, Laufzeiten und Zinssätze
Bitte geben Sie diese Informationen auch gerne an Ihre Mitarbeiter, Freunde und Kollegen weiter.
Update vom 12. November 2020
Es gibt aktuell ein neues Investitionsförderprogramm der NBank für in Niedersachsen ansässige Unternehmen im Gaststättengewerbe ist , die durch dieses Programm hilfreich bezuschusst werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Investitionsgüter in Niedersachsen mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren, die zum Umbau, zur Erweiterung oder für sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestimmt sind. Dabei beträgt die Förderung mind. 5.000 € und max. 100.000 €.
Antragsberechtigt sind:
Die Antragstellung für die Investitionsförderung muss bis zum 31.03.2021 erfolgen. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst
nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 31.10.2022.
Dabei sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben förderfähig.
Der NBank ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Prüfung des Verwendungsnachweises.
Update vom 03. November 2020
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kurzfristig weitere Hilfsangebote zur Verfügung gestellt. So wird mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes ein neues
Instrument für die von Schließungen betroffenen Branchen eingerichtet. Diese Hilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe,
Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäftstätigkeit aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist beziehungsweise wird.
Alle Einzelheiten des Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier lesen Sie bitte hier nach.
Die dazugehörige Anlage, die über Antragsverfahren und Antragsberechtigung informiert, finden Sie hier.
Eine weitere wichtige Information lt. NBank ist, dass die Antragstellung für die niedrigschwellige Investitionsförderung von Unternehmen
des Gaststättengewerbes erst ab dem 25. November möglich sein wird.
Die niedersächsische Corona-Neuverordnung, die seit 30.Oktober in Kraft ist, finden Sie ebenfalls hier.
Update vom 28. Oktober 2020
Vor dem Hintergrund der ernsten derzeitigen Lage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgenden Beschluss zur Umsetzung der
Beschränkungen für die Bevölkerung gefasst, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft treten und erstmal bis Ende November
befristet sein sollen. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die durch die Maßnahmen im Fokus stehenden Ziele neu beurteilt werden und ggf. notwendige Anpassungen vorgenommen. Bund und Länder
streben mit diesen drastischen Beschränkungen an, dass Kindergärten und Schulen verlässlich geöffnet bleiben und auch in der bevorstehenden Weihnachtszeit keine weitreichenden
Einschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeiten erforderlich sein werden.
Als wichtigste Maßnahme für die kommende Zeit wird es nach wie vor sein, Abstand zu halten und die Kontakte zu anderen Menschen, außer den eigenen Angehörigen, auf ein absolutes
Minimum zu reduzieren.
Voraussichtlich werden nachfolgende Beschränkungen ab dem 2. November gelten:
Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, überall dort, wo es möglich ist, Ihren Mitarbeiten Heimarbeit zu ermöglichen.
Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen wird der Bund weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zur Verfügung stellen (3. Phase der Überbrückungshilfe durch die
NBank). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Kleinstunternehmen
(kleiner als 10 Beschäftigte) angepasst. Für die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche
Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens
pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen
von bis zu 10 Milliarden Euro haben.
Die kompletten Beschluss können Sie hier nachlesen.
Update vom 23. Oktober 2020
Der Bund und das Land Niedersachsen haben über die NBank weitere Corona-Überbrückungshilfen zur Verfügung gestellt. Diese 2. Phase der Antragstellung umfasst die Fördermonate September bis Dezember. Die Anträge hierfür können ab sofort gestellt werden. Hierbei bleibt das Antragsverfahren unverändert, die Antragsvoraussetzungen jedoch wurden niedriger angesetzt. Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen und Branchen antragsberechtigt, die mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
Hinzu kommen soll eine „Richtlinie zur Unterstützung von durch die Covid-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes“ in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro.
Bereits in der vergangenen Woche hatten sich Bund und Länder auf verschärfte Corona-Regelungen geeinigt, die in Gebieten gelten sollten, in denen die Inzidenz von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wird.
Ab heute werden diese Maßnahmen durch die neue Niedersächsischen Corona-Verordnung aber auch für Niedersachsen umgesetzt. Die Regelungen, die für Ihren jeweiligen Landkreis gelten zeigt die sogenannte Inzidenz-Ampel, von der die Stärke der Beschränkungen abhängt. Die neuen Regelungen betreffen weitestgehend die nachfolgenden Punkte, wobei die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen grundsätzlich eingehalten werden müssen.
Maskenpflicht:
Private Zusammenkünfte und Feiern
Kontaktbeschränkungen im Öffentlichen Raum
Sperrzeiten für die Gastronomie von 23.00 Uhr bis 06:00 Uhr
Veranstaltungen
Grund für all diese Einschränkungen ist, dass leider gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis zu einer Weiterverbreitung des Corona-Virus geführt haben. Wir bitten daher unsere Mitglieder, Freunde und Förderer, die beschriebenen neuen Regelungen konsequent einzuhalten.
Die komplette Neuverordnung für Niedersachsen können Sie hier nachlesen.
Update vom 08. Oktober 2020
Ab morgen, den 09. Oktober, tritt die neue niedersächsische Coronaverordnung in Kraft, die zunächst bis zum 15. November gilt.
Wir haben die wichtigsten aktuellen Regelungen hier noch einmal aufgelistet, wobei die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin gelten:
Vor dem Hintergrund des in Metropolen und Ballungsräumen zu verzeichnenden Anstiegs der Infektionszahlen, hat die Landesregierung ab Samstag, den 10.10.2020 ein touristisches Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten erlassen. Ausnahmen gelten für die Reisenden, die einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Informieren Sie sich hier auf dem COVID-19-Dashbord des Robert Koch-Institutes über die tagesaktuellen Bezirke, die zu Risikogebieten erklärt werden. Die Landkreise werden zudem verpflichtet bei steigenden Infektionszahlen unverzüglich zielgerichtete Gegenmaßnahmen zu erlassen.
Wir weisen freundlich darauf hin, dass wir keine Gewähr auf Vollständigkeit übernehmen können und dass dies nur ein Auszug aus der Neuverordnung mit den für die Tourismuswirtschaft relevanten Regelungen ist. Die komplette Neuverordnung können Sie hier nachlesen.
Update vom 24. September 2020
Die Niedersächsische Landesregierung hat uns ab dem 01. Oktober neue Lockerungen vor allem für den Veranstaltungsbereich in Aussicht gestellt. Angesichts der steigenden Infektionszahlen soll nun erst kurz vor Monatsbeginn die Entscheidung fallen, ob diese in Kraft treten. Gerade der Veranstaltungsbereich würde davon profitieren. Grünes Licht gibt es allerdings bereits für die Weihnachtsmärkte hier bei uns in Niedersachsen. Unter Wahrung aller Hygienevorschriften dürfen diese, sofern die Infektionszahlen in den nächsten Wochen stabil bleiben, stattfinden.
Was ebenfalls bereits positiv
entschieden wurde, ist die teilweise Rückkehr der Fans in die Fussballstadien. Ab Freitag, den 25.09. dürfen Stadien und Sporthallen wieder mit maximal 20% ausgelastet werden.
Voraussetzung dafür ist für die Zuschauer die generelle Maskenpflicht sowie die Wahrung des Mindestabstands. Die Kontaktdaten der Zuschauer werden grundsätzlich vermerkt
werden.
Neue Unterstützung für Startups, kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen
Land und Bund haben ab sofort ein weiteres Förderprogramm beschlossen, dass kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Startups Beteiligungskapital zur Verfügung stellt. Das Bundesprogramm soll den Unternehmen durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis den Zugang zu Fremdkapital erleichtern. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Des Weiteren hat die Bundesregierung die Antragspflicht für Unternehmen im Insolvenzfall, die infolge der Covid-19-Pandemie überschuldet aber noch zahlungsfähig sind, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Foto: Pixabay
Update vom 03. September 2020
Die Neuverordnung für das Land Niedersachsen gilt einstweilen bis zum 14.09.2020. Das Landtagskabinett hat aber bereits eine Verlängerung bis zum 01.10.2020 in Aussicht gestellt, da es nun abzuwarten gilt, wie sich die Rückkehr der Urlauber und der Schulstart auf die Infektionsergebnisse auswirken. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten aktuellen Regelungen noch einmal aufgelistet.
Folgende Regelungen bleiben bestehen:
Folgende Neuerungen sind in Kraft, für die oben aufgeführte Regelungen jedoch ebenfalls gelten:
Die stetige Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m und der Aufenthalt im Freien ermöglichen mehr Schutz vor einer Infektion als ein Zusammenkommen auf beengtem Raum. Abstand, regelmäßiges Händewaschen und kräftiges Lüften in geschlossenen Räumen erhöhen Ihren Schutz!
Wir weisen freundlich darauf hin, dass wir keine Gewähr auf Vollständigkeit übernehmen können und dass dies nur ein Auszug aus der Neuverordnung mit den für die Tourismuswirtschaft relevanten Regelungen ist. Die komplette Neuverordnung können Sie hier nachlesen.
Update vom 14. Juli 2020
Die Neuverordnung für das Land Niedersachsen gilt seit Montag, den 13.07.2020 und voraussichtlich bis zum 31.08.2020. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für die Tourismusbranche aufgelistet.
Folgende Regelungen bleiben bestehen und gelten auch für die unten aufgeführten Neuerungen:
Folgende Neuerungen treten in Kraft:
Wir weisen freundlich darauf hin, dass wir keine Gewähr auf Vollständigkeit übernehmen können und dass dies nur ein Auszug aus der Neuverordnung mit den für die Tourismuswirtschaft relevanten Regelungen ist. Die komplette Neuverordnung können Sie hier nachlesen.
Update vom 25. Juni 2020
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Tourismuswirtschaft!
An die zuletzt am Freitag, den 19. Juni geänderte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird folgende einschränkende Maßnahme angefügt, die ab morgen in Kraft tritt:
Den Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Ferienhäusern und -wohnungen sowie Campingplätzen oder einer anderen ähnlich gearteten Einrichtung ist es untersagt, Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen. Ausgenommen werden nur Gäste, die über ein ärztliches Gesundheitszeugnis verfügen, das auf einer molekularbiologischen Testung beruht, und das bei der Ankunft in den Beherbergungsbetrieben nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 19.06.2020
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 09. Juni 2020
Nachdem zunächst Campingplätze, Ferienhäuser usw. wieder öffnen durften, gilt nun, dass auch Hotels etc. wieder eine Auslastung von 80 % generieren dürfen. Die Regelungen, beispielsweise bezüglich der Maskenpflicht, werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Grundsätzlich gilt in Niedersachsen derzeit folgendes:
Die zwei-Haushalte-Regel bleibt weiterhin bestehen und auch das Verbot von Gruppenbildungen. Die Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss im ÖPNV, beim Einkauf und in weiteren Einrichtungen grundsätzlich getragen werden.
Das Prinzip der Kontaktminimierung in den eigenen vier Wänden bleibt auch weiterhin bestehen. Dabei ist es wichtig, den Kreis der sich treffenden Menschen möglichst klein zu halten.
Nach derzeitigem Stand können die Urlauber in Niedersachsen davon ausgehen, dass ihr gebuchter Urlaub stattfinden kann. Sollte eine Unterkunft zu mehr als den derzeit erlaubten 80 % ausgebucht sein, gilt die Primärregel (wer zuerst gebucht hat, darf anreisen). Wir hoffen auf eine weiterhin positive Entwicklung der Lage mit wenigen Neuinfektionszahlen und freuen uns, Gäste aus allen Bundesländern hier wieder begrüßen zu dürfen!
Eine tabellarische Übersicht zu allen aktuell gültigen Regelungen und Lockerungen finden Sie per Klick auf den Button unter diesem Text.
Bleiben Sie weiterhin informiert!
Im Namen des gesamten Vorstandes
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 20. Mai 2020
Anfang April hatten wir Sie über die Sachlage von Betriebsschließungsversicherungen im Zuge der durch die Corona-Maßnahmen angeordneten Schließungen informiert. Nun hat das Landgericht Mannheim ein Urteil gefällt, in dem der Versicherungsschutz bei einer Betriebsschließung auf Grund der Corona-Pandemie greift. Wenn dieses Thema für Sie relevant ist, erfahren Sie mit einem Klick auf den Button mehr.
Update vom 19. Mai 2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Es tut sich einiges in unserer Stadt. Die wichtigsten Neuigkeiten für diese Woche haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Neuregelungen der Lockerungen im Tourismus
Wir freuen uns sehr über das Wiederanlaufen des Tourismus und besonders auf die dritte Lockerungsstufe, die ab kommenden Montag gilt. Nachdem der Stufenplan Anfang Mai von der Landesregierung beschlossen wurde, hatten wir Sie über die gültigen Lockerungen informiert. Für die dritte Lockerungsstufe wird es nun Änderungen der ursprünglichen Beschlüsse geben, die voraussichtlich am Freitag, den 22. Mai 2020 beschlossen und veröffentlicht werden.
Demnach sollen dann Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ab dem 25. Mai 2020 mit einer maximalen Auslastung von 60 % und ohne 7-tägige Wiederbelegungsfrist öffnen können. Ursprünglich waren eine Maximalauslastung von 50 % sowie die Wiederbelegungsfrist beschlossen worden.
Außerdem sollen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten ab dem 25. Mai 2020 wieder 100 % ihrer Sitzplätze vergeben können.
Für die Vorbereitungen der Öffnung Ihrer Betriebe wünschen wir Ihnen viel Erfolg und einen guten Neustart!
Hafenstadt mit Herz
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie auch auf ein weiteres Anliegen aufmerksam machen, das uns als TWG sehr wichtig ist. In den vergangenen Tagen wurde auf Social Media teilweise sehr negativ auf die Ankunft von Touristen in Cuxhaven reagiert. Das bedauern wir, denn wir möchten uns für Cuxhaven als Hafenstadt mit Herz einsetzen und alle Gäste herzlich willkommen heißen.
Achten bitte auch Sie in den sozialen Netzwerken, z.B. in Facebook Gruppen, ebenso wie „offline“ darauf. Wir freuen uns, wenn Sie sich in solche Diskussionen einschalten und – selbstverständlich unter Beachtung der gültigen Regelungen – mit Ihrem Kommentar für ein herzliches Willkommen in Cuxhaven einstehen.
Spendenaktion für Mein Schiff-Crew
Unsere Spendenaktion für Geschenke an die Crew der Mein Schiff 3, die seit drei Wochen in Cuxhaven liegt, hat großen Anklang gefunden. Auch an dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken! Jedes Crew-Mitglied wird eine Cuxhaven-Tasche gefüllt mit schönen Erinnerungen an unsere Stadt, einer Süßigkeit und einem Brief bekommen. Die Übergabe soll im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Schiffes stattfinden. Es werden sich dann voraussichtlich noch 1.000 Crewmitglieder an Bord befinden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Ihre Hilfe ist gefragt
Diesen Freitag, am 22. Mai 2020 um 11:00 Uhr werden wir die 1.000 Taschen mit den Geschenken befüllen, dabei könnten wir noch etwas Unterstützung benötigen. Wir freuen uns, wenn Sie sich 1-2 Stunden Zeit nehmen, um uns dabei tatkräftig zu unterstützen und sich kurz telefonisch unter 04721/6677358 dafür anmelden.
Eine schöne Woche Ihnen allen und bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit besten Grüßen im Namen des Vorstandes
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 11. Mai 2020
Die TWG Cuxhaven möchte die Crewmitglieder in Cuxhaven herzlich Willkommen heißen und ihnen kleine Geschenke überreichen.
Beteiligen Sie sich jetzt an unserer Spendenaktion!
Update vom 08.05.2020
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Tourismuswirtschaft!
Viele Unternehmen haben die finanziellen Rettungspakete von Bund und Ländern in den letzten Wochen genutzt. Nun zahlt offensichtlich eine beachtliche Anzahl der Antragsteller diese Corona
Soforthilfe freiwillig zurück, weil sie befürchten bei der Kalkulation der Antragstellung nicht sauber gearbeitet zu haben und diese Fehler berichtigen möchten. Aber dieser Weg der Rückzahlung
birgt strafrechtliche Risiken. Weitere Informationen finden Sie hier
Update vom 06.05.2020
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Tourismuswirtschaft!
Hier für Sie eine Zusammenfassung entscheidender Punkte des Beschlussentwurfs aus der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder, die am 06.05. abgehalten wurde.
Dabei stand selbstverständlich das entscheidende Ziel, schrittweise zur Normalität zurück zu finden, im Fokus, ohne aber das Infektionsrisiko zu steigern und so einen erneuten Lockdown zu
riskieren.
Was aber passiert bei stark ansteigenden Neuinfektionszahlen?
Welche Abstandsregelung gelten?
Wie sieht das Beschulungskonzept aus?
Welche Maßnahmen helfen bei der Kinderbetreuung?
Wie wird sicheres Arbeiten gewährleistet?
Was ist mit den Öffnungsbeschränkungen von Geschäften?
Ist Vereinsport wieder erlaubt?
Finden Großveranstaltungen statt?
Wir freuen uns über die Lockerungsmaßnahmen, die uns alle Schritt für Schritt wieder in einen gemeinsamen Alltag und aus dieser Krise führen. Daher lasst uns auch weiter eigenverantwortlich
und solidarisch handeln.
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 04.05.2020
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Tourismuswirtschaft!
Es gibt gute Nachrichten für den Tourismus. Anbieter, Cuxhavener Bürger und unsere Gäste können sich auf Lockerungen der Beschränkungen freuen!
Die Gastronomie hier bei uns in Niedersachsen kann nach einem heute verkündeten Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung voraussichtlich am Montag, den 11. Mai endlich wieder anlaufen. Für Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten soll ab der kommenden Woche gelten, dass sie mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder öffnen können. Auch sollen Ferienwohnungen und -häuser mit einer Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen wieder vermietet werden dürfen.
Die Hotelbetriebe, Pensionen und Jugendherbergen folgen dann wahrscheinlich am 25. Mai ebenfalls mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Hierzu wird Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann noch weitere Auflagen bekannt geben.
Dieser Fünf-Stufen-Plan wird am kommenden Mittwoch, den 06. Mai nach der Bund-Länder-Beratung hoffentlich auch beschlossen.
Seit heute gilt des Weiteren die achte Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven. Sie bringt leider noch keine nennenswerten Erleichterungen, erlaubt aber, dass die Zweitwohnungs- und Ferienwohnungsbesitzer sowie Dauercamper als Gäste bei uns wieder willkommen sind.
Die Zahl der noch infizierten Menschen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich reduziert. Daher scheinen die Eigenverantwortung und Disziplin der Menschen Wirkung zu zeigen. Diese Tendenz ergibt sich, obwohl wir seit zwei Wochen Lockerungen durch Ladenöffnungen im Einzelhandel bekommen haben, die Maskenpflicht aber erst seit einer Woche besteht.
Diesem positiven Trend wird nun ja offensichtlich von der Landesregierung Rechnung getragen. Die offiziellen Veröffentlichungen hierzu stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Grafik: TWG Cuxhaven e.V.
Update vom 30.04.2020
Liebe Mitglieder und Freunde der Tourismuswirtschaft!
Die Corona-Umfrage ist fertig ausgewertet und wir freuen uns, Ihnen die Ergebnisse präsentieren zu können!
Viel Spaß beim Lesen und ein schönes langes Wochenende wünscht Ihre
TWG Cuxhaven
Update vom 27.04.2020
Liebe Mitglieder und Freunde der Tourismuswirtschaft!
Nun ist unsere Umfrage beendet und wir bedanken uns sehr herzlich bei Ihnen für die rege Teilnahme!
Wir melden uns bei Ihnen, sobald die Auswertung abgeschlossen ist und werden Ihnen die Ergebnisse hier zur Verfügung stellen.
Beste Grüße von
Ihrer TWG Cuxhaven
Update vom 21.04.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Um ein möglich breites Meinungsbild der Menschen aus unserer Region zur aktuellen Corona-Situation zu erhalten, haben wir als TWG Cuxhaven eine Umfrage erstellt. Leiten Sie diese Information gern
an Freunde und Kollegen weiter, damit wir möglichst viele Menschen erreichen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme und Unterstützung!
Bleiben Sie weiter gesund und halten Sie durch.
Ihre TWG Cuxhaven
Update vom 12. April 2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es…"
Genau dieses Motto hat sich Tanja Grube als Inhaberin der Bel étage Beautyfarm in Duhnen zur Herausforderung gemacht. Gemeinsam mit ihrem Team und der Unterstützung des Strandhotels Duhnen, startet sie eine Spendenaktion für das SOS Kinderdorf Bremen. Gesammelt wird alles was das Kinderzimmer (außer Kuscheltiere) und die Bastelwerkstatt hergeben und einfach auf eine neue Bestimmung wartet, sowie Kinderkleidung bis Größe 152.
Um Sie und die Mitmenschen, die diese Sammelaktion unterstützen möchten in der aktuellen Krise zu schützen, wird Frau Grube mit ihrem Team am Donnerstag und Freitag, den 16.04. & 17.04.20 nach Absprache die gesammelten Spenden bei Ihnen im Unternehmen oder zuhause abholen. Für Fragen und Absprachen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Grube unter 0176 62789222 oder per E-Mail an: info@bel-etage-beautyfarm.de
Lassen Sie uns gemeinsam gerade jetzt in dieser Ausnahmesituation und Krise auch an die jüngsten und hilfsbedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft denken!
Zusammenhalt und Fürsorge sind wichtiger denn je.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei dieser mitmenschlichen Aktion!
Geben Sie diese Informationen auch gerne an Unternehmen, Mitarbeiter und Freunde weiter.
Gesegnete Ostertage im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
wünscht Ihnen
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 07.04.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Die deutschlandweit behördlich angeordnete Schließung aufgrund der Corona Pandemie bringt zahlreiche Betriebe besonders im Hotel- und
Gaststättenbereich in eine finanzielle Notlage. Auch eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung greift nur in seltenen Fällen. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Zum einen ist das
Corona-Virus ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung fällt. Zum anderen gibt es viele Gaststättenbetriebe,
denen die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet ist und die daher nicht komplett geschlossen haben.
Die Allianz Deutschland AG sowie die Gothaer Versicherungsbank VVaG haben nun in Pressemitteilungen bekannt gegeben, ihren Firmenkunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihnen
abgeschlossen haben, finanziell zur Seite zu stehen, auch wenn kein Versicherungsschutz gegen das Virus besteht.
Laut Presseerklärung zahlt die Versicherer auf den durchschnittlich wirtschaftlich entstandenen Schaden von 30%, der nicht durch die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates aufgefangen
wird, 15 %, also die Hälfte der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung, für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. 30 Tage). Die Zahlungen der Versicherer haben dabei keinerlei
Auswirkungen auf die der staatlichen Leistungen.
Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie eine Betriebsschließungsversicherung haben!
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute!
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Grafik: www.nbank.de
Nachmittags-Update vom 06.04.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Um der großen Anzahl von Anrufen bezüglich der Antragsverfahren zur Niedersachsen-Soforthilfe nachzukommen, wird der telefonische Service der NBank ausgeweitet. Ab sofort wird
die Beratung per Telefon von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Niedersachsen unterstützt.
Es empfiehlt sich, direkt den regionalen Ansprechpartner zu kontaktieren, der Sie kompetent beraten wird. Die entsprechenden Kontaktdaten können
Sie hier auf der Website der NBank einsehen.
Weiterhin weist die NBank darauf hin, dass über die telefonischen Hotlines keine Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags gegeben werden kann!
Die maschinell erstellten Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet und die Bewilligungen voraussichtlich in den nächsten Tagen verschickt. Sollte Ihr bereits gestellter Antrag unvollständig
oder nicht maschinell lesbar sein, wird die NBank von sich aus auf Sie zu kommen und Sie kontaktieren
Wir wünschen Ihnen also noch etwas Geduld und eine baldige Antragsbewilligung.
Mit besten Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzer
Grafik: www.gutscheine-cuxhaven.de
Update vom 06.04.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Seit kurzem gibt es das Portal www.gutscheine-cuxhaven.de, über das Cuxhavener Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Unterkünfte und Freizeitaktivitäten Gutscheine für die Zeit nach Corona anbieten.
Viele Firmen aus diesen Branchen haben zurzeit keine Einkünfte. Die Gutscheinverkäufe bieten ihnen die Möglichkeit, etwas Einnahmen zu erzielen.
Für viele Kunden ist es eine schöne Möglichkeit, „ihre“ Unternehmen aus Cuxhaven zu unterstützen. Mit dem Kauf eines Gutscheins kann man sich jetzt schon drauf freuen, in einiger Zeit wieder in den Läden zu stöbern, Essen zu gehen oder etwas Besonderes zu unternehmen. Auch die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub in Cuxhaven kann durch den Gutscheinkauf gesteigert werden.
Wenn Sie also selbst ein Unternehmen haben, registrieren sich kostenlos und bieten sie Ihre Gutscheine an!
Und wenn Sie als Cuxhavener oder Cuxhaven-Liebhaber die Vorfreude auf „die Zeit danach“ vergrößern und den Unternehmen etwas Gutes tun wollen, stöbern Sie direkt mal los!
Viel Freude wünscht
Ihre TWG Cuxhaven
Update vom 01.04.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Schritt für Schritt wurde die Antragsstellung für die Förderungen auf Landesebene durch die NBank in der letzten Woche freigeschaltet. Nun folgen wie angekündigt die Hilfen des Bundes. Daher ändert sich auch das Verfahren der Antragsstellung nochmals, um das zusätzliche Geld so unbürokratisch wie möglich zur Verfügung zu stellen. Das Bewilligungsverfahren für die Zuschüsse des Bundes wird ebenfalls über die NBank abgewickelt.
Über den bisherigen Weg können ab heute keine Anträge für das Programm „Corona-Soforthilfe für Niedersachsen“ mehr gestellt werden!
Ab heute werden beide Antragsverfahren, sowohl für die Gelder vom Bund als auch für die vom Land, gemeinsam über ein Verfahren bei der NBank eingeleitet und von dieser bearbeitet!
Das Ziel beider Förderungen ist es, aktuelle Liquiditätsengpässe, die durch verminderte / entfallende Einnahmen aber gleichbleibende Miet- und Pachtverpflichtungen, Darlehensverpflichtungen, Leasingverträge etc. entstehen, überbrücken zu können.
Was kann der neue Weg für Sie konkret bedeuten?
Die Förderanträge können nach wie vor nur per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch weiterhin die Hinweise zur korrekten Antragsstellung, damit ihre Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können.
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Update vom 30.03.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Die NBank hat seit heute ein sehr detailliertes Merkblatt herausgegeben, in dem die Förderungen, insbesondere auch die Voraussetzungen zur Beantragung von Bundes- und Landeszuschüssen für eine „Corona-bedingte existenzbedrohliche Wirtschaftslage“
erläutert sind.
Dieses Merkblatt stellen wir Ihnen unter diesem Update zum Download zur Verfügung.
Die Soforthilfen der Bundesregierung für Solostelbständige, kleinere Unternehmen sowie Freiberufler und Landwirte, können voraussichtlich ab Mitte dieser Woche ebenfalls über die NBank beantragt werden. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Antragstellung die Hinweise, die die NBank hier zur Verfügung stellt.
Ergänzend zu den oben genannten Angaben kommen diverse Steuerstundungen in Betracht:
Zu den Voraussetzungen und Anträgen für diese Stundung stimmen Sie sich am besten mit ihrem Steuerberater ab.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die kommende Woche. Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Mittags-Update vom 27.03.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Nun können Sie die heruntergeladenen und ausgefüllten Anträge einfach per Mail an die NBank senden, ohne dass sie online hochgeladen werden müssen. Alles Wichtige hierzu lesen Sie auf der NBank-Website.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragsbearbeitung, ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!
Ihre TWG Cuxhaven
Update vom 27.03.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer!
Das Serverproblem auf der Internetseite zur Antragstellung bei der NBank besteht aktuell weiterhin. Die benötigten Unterlagen stehe dennoch aktuell zum Download bereit. Füllen Sie die Formulare am besten schon jetzt aus, um sie dann, sobald die Antragsstellung wieder möglich ist, online einzureichen.
Bitte bedenken Sie, dass auch weitere Unterlagen zu Ihrem Unternehmen benötigt werden könnten, wie beispielsweise die BWA, Einnahmenüberschussrechnung oder der Jahresabschluss. Näheres lesen Sie hier.
Update vom 26.03.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer,
seit gestern Nachmittag sind die angekündigten Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen bei der NBank beantragbar und zwar ausschließlich online! Für die Form der Beantragung gibt es wichtige Hinweise, die wir Ihnen auf diesem Wege im unteren Teil gerne noch einmal zur Verfügung stellen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Nutzern hat der Server der NBank immer wieder Zugangsschwierigkeiten. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen.
Wir werden Sie/Euch über die aktuellen Entwicklungen weiter auf dem Laufenden halten.
Es grüßt im Namen des gesamten Vorstandes der TWG Cuxhaven
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Aus dem Newsletter der NBank
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Vorabankündigung - Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!
Wichtige Hinweise für Sie - bitte lesen Sie diese sorgfältig:
1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank. Das Kundenportal ist ab 15 Uhr erreichbar. Bis dahin bereiten wir alle Formulare für Sie vor. Zum NBank-Kundenportal.
2. Sofern Sie in den letzten Wochen bereits formlos bei uns einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit gestellt haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Angaben für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.
3. Melden Sie sich bitte Alle jetzt für unseren Sondernewsletter an. Wir liefern Ihnen über diesen Kanal alle neusten Informationen. Auch die Anmeldung zum Newsletter muss eigenständig durchgeführt werden! Zum Newsletter-Abo derNBank.
4. Klarstellung: Im Zusammenhang mit den Fragebögen ist es zu einem Missverständnis gekommen. Dieser Fragebogen ersetzt nicht den zwingend erforderlichen Antrag im NBank Kundenportal.
Trotz der erwarteten hohen Anzahl versuchen wir eine kurze Bearbeitungszeit einzuhalten. Bitte informieren Sie sich selbstständig unter www.nbank.de.
Update vom 25.03.2020
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer,
die durch den Corona-Virus verursachten Maßnahmen sind für viele, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen eine Katastrophe.
Sowohl von Seiten der Bundesregierung als auch vom Land Niedersachsen sind schnell umfassende Hilfsmaßnahmen verabschiedet worden, um die sich aus der Krise ergebenden Schäden auszugleichen.
Besonders interessant für kleine Unternehmen sind dabei die von Seiten der NBank zur Verfügung gestellten Soforthilfen (siehe Button am Ende dieses Textes). Diese Maßnahmen umfassen zum einen nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20.000 € und zum anderen Kredite von bis zu 50.000 €, die unbürokratisch gewährt werden sollen, um den laufenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Eine Antragsstellung soll ab morgen, Mittwoch, 25.03.2020 möglich sein. Weitere Informationen hierzu können Sie per E-Mail unter beratung@nbank.de oder über die Hotline unter 0511/30031-333 erhalten. Online erreichen Sie die Hilfsangebote auf der NBank-Website.
Es gibt zahlreiche weitere Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, so z.B. Steuerstundungen und Verbesserungen in den Regelungen zur Kurzarbeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ebenfalls eine Hotline eingerichtet, unter der sich betroffene Unternehmen Informationen über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten holen können. Sie erreichen sie Montag bis Freitag von 9-17 Uhr unter 030/18615-1515 oder online auf der KfW-Website.
Für den Landkreis und die Stadt Cuxhaven stehen die IHK Stade für den Elbe-Weser- Raum, der DEHOGA Stadtverband und die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven allen Betroffenen ebenfalls mit aktuellen Informationen zur Seite.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund!
Norbert Plambeck
Vorstandsvorsitzender
Veröffentlicht am 12. März 2020
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste zum Cuxhavener Frühjahrsball!
Aus aktuellem Anlass sagen die TWG Cuxhaven e.V. und der Eventkontor Cuxhaven GmbH den Cuxhavener Frühjahrsball 2020 ab.
Der Ball im Stile der 20er Jahre ist als "die" lange Nacht der Freizeit- und Tourismuswirtschaft gedacht. Doch genau unsere Branche ist ganz besonders von der Corona-Krise betroffen. Angesichts der bundesweiten, behördlich angeordneten Absagen von Großveranstaltungen ab 1.000 Personen und vieler weiterer Maßnahmen zur Verlangsamung der Virus-Ausbreitung können und wollen wir nicht darauf bestehen, eine rauschende Ballnacht durchzuführen. Waren wir in der letzten Woche noch relativ gelassen, verstehen wir es mittlerweile auch als Bürgerpflicht, diesen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Derzeit können wir noch nicht sagen, ob wir den Ball ggf. in den Herbst verlegen können oder ob er in diesem Jahr ersatzlos gestrichen werden muss. Daher können alle Ballgäste ihre Tickets an den VVK-Stellen zurückgeben und bekommen den Ticketpreis erstattet.
Wir bedauern die Absage sehr und bitten um Verständnis.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Norbert Plambeck, Vereinsvorsitzender der TWG Cuxhaven
Daniel Schneider, Eventkontor Cuxhaven